GGS Logo

Maskenpflicht/ Quarantänebestimmungen/ Tests

Neue Coronabestimmungen

Seit 18.November 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Coronaregeln:

  1. Wer einen positiven Coronatest und keine Symptome (kein Schnupfen, kein          Husten, kein Fieber) hat, darf mit einer medizinischen Maske weiterhi in die        Schule kommen.
  2.  SchülerInnen, die Symptome haben und positiv auf Corona getestet                     wurden, müssen weiterhin zu Hause bleiben.Selbstverständlich gilt jedoch           trotzdem: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

    Tests für SchülerInnen

    • Es gibt keine Testpflicht mehr für Schülerinnen und Schüler.
    • Kinder mit Symptomen sollten nicht zur Schule kommen und müssen ggf. abgeholt werden.
    • Ab Oktober werden allen SchülerInnen 5 Testskills mit nach Hause gegeben. Die Eltern können so zu Beginn der Schnupfenzeit überprüfen, ob ev. eine Coronainfektion vorliegt.